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Energieeinsparverordnung (EnEV) 2012

Energie sparen

Mit dem Ziel sich schrittweise an die in 2010 novellierte Fassung der „EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ (EPBD) anzunähern, wird die zurzeit gültige EnEV 2009 durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) überarbeitet.

Der Entwurf soll bis Ende 2011 feststehen. Konkrete inhaltliche Aussagen über die Änderungen können derzeit noch nicht gemacht werden. Fest steht nur, dass der Heizenergiebedarf weiter reduziert und darüber hinaus die Anforderungen transparenter werden sollen, um die allgemeine Akzeptanz zu erhöhen.

Bis spätestens Juli 2012 müssen die geplanten Änderungen von der Bundesregierung erlassen werden. Unter Berücksichtigung einer sechsmonatigen Übergangsfrist wird die EnEV 2012 spätestens bis zum Januar 2013 in Kraft treten.

Ziele

  • Annäherung an die „EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ (EPBD), die ab 2021 einen Passiv- und Nullenergiehausstandard bei Wohngebäuden vorschreibt. Bei öffentlichen Gebäuden soll der Passiv- und Nullenergiestandard bereits bis 2019. Für Bestandgebäude sind umfangreiche energetische Sanierungen geplant.
  • Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden
  • Vermehrte Nutzung Erneuerbare Energien
  • Umwelt- und Klimaschutz
  • Unabhängigkeit von Energieimporten
  • Langfristige Sicherung der Energieversorgung
  • Förderung technischer Entwicklungen

Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009

Die Energieeinsparverordnung verfolgt das Ziel, dass Neubauten und renovierte Altbauten künftig weniger Energie verbrauchen als bisher. Die EnEV fasst seit 2002 die frühere Wärmeschutzverordnung mit der Heizungsanlangenverordnung zusammen. Weitere Fassungen wurden 2004, 2007 und zuletzt 2009 wirksam.

Die wesentlichen Neuerungen der EnEV 2009 im Überblick:

Die Welt liegt in unserer Hand
  • Die Berechnung des maximal zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs erfolgt in Zukunft anhand von Referenzgebäuden, deren Werte laufend verschärft werden.
  • Die Grenzwerte für den Jahres-Primärenergiebedarf bei Neubauten und Sanierungen wurden um 30% gegenüber der EnEV 2007 abgesenkt, eine weitere Absenkung um 30 % ist für 2012 geplant.
  • Die Anforderungen an die U-Werte bei Bauteilen wurden ebenfalls verschärft.
  • Nicht begehbare oberste Geschossdecken müssen ab dem 31.12.2011 so gedämmt sein, dass sie einen U-Wert von mind. 0,24 W/mK (nach EnEV 2007 nur ≤ 0,30 W/mK) einhalten.

Energiebestimmungen:

  • Erneuerbaren Energien können bei überwiegendem Selbstverbrauch auf den Gesamtenergiebedarf angerechnet werden.
  • Elektrische Speicherheizsysteme (Nachtspeicherheizung), die vor dem 01.01.1990 eingebaut wurden, müssen ab dem 01.01.2020 außer Betrieb genommen werden. Generell gilt, dass Nachtspeicherheizungen nur noch 30 Jahre lang betrieben werden dürfen. Geräte mit einer Heizleistung unter 20 W/m² dürfen weiterhin ohne Einschränkungen genutzt werden (z.B. für Passivhäuser).
  • Klimaanlagen müssen ab einer bestimmten Größe mit automatischen Be- und Entfeuchtungsreglern nachgerüstet werrden.

Kontrollfunktionen:

  • Bei Sanierungen muss sich der Eigentümer von der ausführenden Firma bestätigen lassen, dass die Arbeiten unter Einhaltung der Vorschriften der EnEV ausgeführt wurden (Unternehmererklärung).
  • Der Bezirksschornsteinfeger prüft die Einhaltung der Vorschriften in Bezug auf die Heizungsanlage.
  • Bußgelder für die Nichteinhaltung der EnEV sowie für falsche Angaben im Energieausweis.

Die Energieeinsparverordnung 2009 gilt seit dem 1. Oktober 2009.

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