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Solarstrom - Photovoltaik

Fördermittel für regenerative Energien

Vergütungssätze für Solarstrom

Das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) legt fest, dass die Einspeisevergütungen durch die Netzbetreiber 20 Jahre lang fließen. Diese Förderung macht den Einstieg in die Photovoltaik so reizvoll. Denn Sie können mit diesen Einnahmen rechnen!

NETZEINSPEISUNG

  Installierte Anlagenleistung
bis 10 kW bis 1 MW bis 10 MW Freifläche bis 10 MW
Vergütungsfähiger Anteil des gesamten Stromertrags 80% 80% 100% 100%
Inbetriebnahme        
ab 01.04.2012 19,50 16,50 13,50 13,50
Degression 1%
ab 01.05.2012 19,31 16,34 13,37 13,37
Degression 1%
ab 01.06.2012 19,11 16,17 13,23 13,23
Degression 1%
ab 01.07.2012 18,92 16,01 13,10 13,10
Degression 1%
ab 01.08.2012 18,73 15,85 12,97 12,97
Degression 1%
ab 01.09.2012 18,54 15,69 12,84 12,84
Degression 1%
ab 01.10.2012 18,36 15,53 12,71 12,71
Degression in Abhängigkeit des Zubaus im Juli, August und September 2012
ab 01.11.2012 Bekanntgabe durch die Bundesnetzagentur - spätestens am 31.10.2012

Vergütungen werden vom Ausgangssatz am 01.04.2012 berechnet und erst zum Schluss auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Die in dieser Tabelle gemachten Angaben sind als Orientierungshilfe gedacht und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich ist hier die gültige Rechtsprechung und die gesetzlichen Regelungen und Verordnungen.

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Sollten Sie weitere Fragen zu den Vergütungssätzen haben, nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne individuell.

Alle Angaben ohne Gewähr


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