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Fördermittel für Wärmepumpen

Aktuelle Hinweise!

  • Seit 01. Januar 2012:
    Der Kombibonus ist von 600.- € auf 500.- € gesunken.

  • Seit 1. September 2011:
    Seit diesem Datum (es zählt das Datum der Antragsstellung beim BAFA), sind Biomasseanlagen und Wärmepumpen nur unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig. Es muss mindestens eine Umwälzpumpe der Effizienzklasse A im Heizkreis integriert sein. Eine Ausnahme aus dieser Regel gibt es: Pelletöfen mit Wassertasche. Außerdem ist die Integration einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A (auch seit dem 01.09.20111) eine weitere Voraussetzung um einen Kesseltauschbonus gewährt zu bekommen. Wichtig: Um dies nachzuweisen, müssen Sie eine Rechnungskopie vorlegen.
(Quelle: BAFA)

Nähere Informationen finden Sie hier.

Basis- und Bonusförderung Wärmepumpe

Stand: 01.01.2012

M A ß N A H M E F Ö R D E R U N G
  Basisförderung Bonus
  im Gebäudebestand Kombinations-
bonus 1

Wasser/Wasser- oder Sole/Wasser- Wärmepumpe gasbetrieben:
JAZ ≥ 1,3 elektrisch betrieben: JAZ ≥ 3,8
in Nichtwohngebäuden: JAZ ≥ 4,0

Luft/Wasser-Wärmepumpe gasbetrieben: JAZ ≥ 1,3

Nennwärmeleistung
≤ 10 kW
pauschal 2400 € 500 €

Nennwäremleistung
> 10 kW ≤ 20 kW
2400 € + 120 € je kW (ab 10 kW) 2

Nennwärmeleistung
> 20 kW ≤ 100 kW
2400 € + 100 € je kW (ab 10 kW),
mind. 1200€ 3
Luft/Wasser-Wärmepumpe elektrisch betrieben:
JAZ ≥ 3,5
Nennwäremleistung
≤ 20 kW
pauschal 900 €
Nennwärmeleistung
> 20 kW
pauschal 1200 €
 

„Wärmepumpen werden nur im Gebäudebestand gefördert.
Gebäudebestand: Ein Gebäude, für das vor dem 01.01.2009 eine Bauanzeige erstattet oder ein Bauantrag gestellt wurde und in welchem vor dem 01.01.2009 ein Heizungssystem installiert wurde. Es muss sich um ein mit dem Gebäude fest verbundenes Heizungssystem handeln, das den Gesamtjahreswärmebedarf des Gebäudes oder Gebäudeteils abdeckt. Mobile Heizgeräte stellen kein Heizungssystem im Sinne der Förderrichtlinien dar.
Es gelten die Bestimmungen der Richtlinien vom 11. März 2011.

1) Zusätzlich zur Basisförderung kann der Kombinationsbonus in Höhe von 500 € gewährt werden, wenn gleichzeitig eine förderfähige thermische Solarkollektoranlage installiert wurde.

2) Die zusätzliche Förderung bemisst sich an dem Anteil der Nennwärmeleistung, der 10 kW übersteigt. Die Gesamtförderung beträgt 2400 € + ((Nennwärmeleistung -10) × 120) €.

3) Die zusätzliche Förderung bemisst sich an dem Anteil der Nennwärmeleistung, der 10 kW übersteigt. Sie beträgt mindestens 1200 €. Die Gesamtförderung beträgt 2400 € + ((Nennwärmeleistung -10) × 100) €.“

Quelle: BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Alle Angaben ohne Gewähr

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Sollten Sie weitere Fragen zu aktuellen Fördermitteln haben, nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gern individuell.


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